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Drohnen-Gesetze in Kroatien

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Drohnen-Gesetze in Kroatien

Die Drohnen-Gesetze in Kroatien sin sehr spezifisch und klar vorgegeben. Da diese zum Teil sehr komplex und vielschichtig sind, sollte man sich im Vorfeld ausführlich informieren. Wer eine Drohne in Kroatien fliegen will muss die folgenden Punkte unbedingt beachten:

Übersetzung des originalen Regelwerks

  • Flug muss gewissenhaft durchgeführt werden, dass keine Gefahr für das Leben, die Gesundheit oder das Eigentum von Menschen durch den Verlust der Kontrolle über die Drohne, besteht. Außerdem muss die Öffentliche Ruhe bewahrt werden
  • Der Flug muss am Tag und nicht in der Nacht stattfinden
  • Der Multicopter muss vor dem Flug ausreichend geprüft werden, damit es während dem Flug nicht durch Unfälle wegen mangelnder Wartung, kommt
  • Es müssen Informationen wie zum Beispiel dem Wetter zum Flugzeitpunkt, im voraus gesammelt und dokumentiert werden
  • Es darf nur angemessene Ausrüstung an der Drohne befestigt werden, um einen Absturz durch Überlastung zu verhindern
  • Es darf keine Hindernisse währen dem Start und er Landung geben, zum Beispiel ein Baum
  • Eine sichere Entfernung der Drohne von Leuten, Tieren, Gebäuden, Fahrzeugen, Schiffen, Flugzeugen, Straßen, Eisenbahnen, Wasserstraßen, oder Starkstromleitungen, muss jederzeit mindestens 30 Meter betragen
  • Der Mindestabstand der Drohne von Menschenansammlungen muss 150 Meter betragen
  • Die Drohne darf nur in Sichtweite geflogen werden und sich maximal 500 Meter vom Piloten entfernen
  • Es muss ein Abstand von 3 Kilometern zu Flughäfen eingehalten werden
  • Es dürfen keine Objekte von der Drohne während des Flugs abgeworfen werden
  • Für einen Flug wird eine Haftpflichtversicherung für Drohnen benötigt.

Außerdem werden Fluggebiete in Kroatien in folgende Gruppen eingeordnet:

Gruppe A:

Ländliche Regionen, in denen keine oder nur eine geringe Infrastruktur vorkommt oder sich wenig Menschen aufhalten.

Gruppe B:

Regionen in denen Landwirtschaft betrieben wird und sich entsprechende Gebäude befinden, sich aber wenig Menschen befinden. Geringe Infrastruktur.

Gruppe C:

Regionen in denen sich Wohn- und Geschäftsanlagen befinden, oder Freizeitanlagen. Hier ist eine erhöhte Infrastruktur vor zu finden.

Gruppe D:

Städtische Regionen, welche urbanen Ballungsräume bilden. Hier ist eine sehr starke Infrastruktur, deshalb gibt es hier auch einige Besonderheiten zu beachten, welche wir im weiteren Verlauf noch explizit erklären

Diese werden dann in folgende Kategorien unterteilt:

Kategorie 1

In Gruppe A darfst du bis 25 Kilogramm und in Gruppe B bis 5 Kilogramm ab 16 Jahren eine Drohne fliegen, alle anderen Gruppen erst ab 18 Jahren.

Kategorie 2

In diese Kategorie fallen Drohnen die ein Gewicht von unter 5 Kilogramm vorweisen und in Gruppe C gestartet werden, sowie in Gruppe B mit maximal 25 Kilogramm Startgewicht und in Gruppe A mit 150 Kilogramm.

Kategorie 3

Wenn du mit eine Multicopter über urbanes Gebiete in Kroatien fliegen möchtest (Gruppe D) dann muss es sich hier mindestens um einen Hexacopter handeln, oder du benötigst einen Fallschirm, welche einen eigene Stromversorgung hat. Das gilt auch für Gruppe C ab 5 Kilogramm und für Gruppe B ab 25 Kilogramm.

Kategorie 4

In Gruppe D ab 5 Kilogramm bis 25 Kilogramm benötigst du einen Multicopter mit acht Propellern (Octacopter), oder einen extra Fallschirm mit eigener Stromversorgung. Das gilt auch für Gruppe C und D ab einem Gewicht von 25 Kilogramm. Deine Drohne wird ebenfalls in Kategorie 4 eingeordnet, wenn du über Menschenansammlungen und Industrieanlagen fliegst und es bei einem Absturz deine Drohne zu Explosion oder Feuerbildung kommen kann.

Wenn deine Drohne ein Gewicht von 5 Kilogramm oder mehr aufweist, musst du eine feuerfeste Plakette mit deinem Namen und deiner vollständigen Anschrift anbringen.

Für die Kategorie 1 und 2 reichte es, wenn du eine Erklärung zum Flugmanöver abgibst. Für Drohnen der Kategorie 3 musst du zudem noch das Operation Manual mit folgenden Punkten abgeben:

  • Inhaltsverzeichnis
  • Aufzeichnung der Revision und Liste der betroffenen Seiten
  • Pflichten und Verantwortlichkeiten des Personals, die am Flugmanöver beteiligt sind
  • Standardarbeitsanweisungen
  • Wartungsmaßnahmen
  • Notfallpläne,
  • Flugbeschränkungen,
  • Berichterstattung (wer wird wann über was informiert)
  • Risikomanagement,
  • Qualifikationsnachweis des Piloten
  • Dokumentation

Für die Kategorie 4 benötigst du eine ausdrückliche (schriftliche) Erlaubnis der Croatian Civil Aviation Agency, zu deutsch, Ministerium für Flugsicherheit.

Hier findest du den Antrag dafür, beachte ab, dass dieser nur auf kroatisch verfügbar ist. Dieser Antrag muss per Post versendet werden und benötigt 8 Werktage Bearbeitungszeit. So sieht dann ein erfolgreicher Antrag aus.

Du musst außerdem alle Flugmanöver mit folgenden Punkten aufzeichen und diese dann 2 Jahre verwahren:

  • Flugdatum
  • Uhrzeiten von Start und Landung sowie die Flugdauer
  • Name des Piloten
  • Flugort
  • Klassifikation des Fluges
  • Abfluggewicht der genutzten Drohne
  • Notizen zu besonderen Vorkommnissen während des Fluges

Stand 09.08.2017 Alle Angaben ohne Gewähr.

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Der Beitrag Drohnen-Gesetze in Kroatien erschien zuerst auf Drohnenwiki.


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