Drohnen-Gesetze in Spanien
Spanien hat kulturell als auch landschaftlich sehr viel zu bieten und gehört deshalb zu den beliebtesten Touristen Hot-Spots in Europa. Um eben die besagte Natur oder auch historische Gebäude per Drohne aufzunehmen, ist in Spanien leider einiges zu beachten. Leider herrscht nach wie vor ein wenig Unklarheit über die Drohnen-Gesetze in Spanien, da diese nur auf Spanisch zur Verfügung stehen.
Die wichtigsten Punkte fassen wir im Folgenden zusammen:
- Es bedarf keines Drohnenführerscheins, allerdings sind die Piloten an die Sicherheitsbestimmungen gebunden
- Die Drohne muss in Sichtweite bleiben und die Nutzung von FPV Brillen ist verboten
- Drohnen dürfen nicht mehr als 120 m aufsteigen
- Drohnen dürfen nur in „passenden“ Gebieten geflogen werden. Die spanische Gesetzeslage ist da leider etwas ungenau, gemeint ist die Meidung von Militäranlagen, Flughäfen, Speergebieten, überfüllten Menschenansammlungen, Städten, etc.
- Bei der Beschädigung von Eigentum oder von Personen haftet der Pilot
- Fliegen über Personen oder über Veranstaltungen mit vielen Menschen ist verboten (auch Parks, Strände, Demonstrationen, etc.)
- Kein Aufstieg in der Nähe (5 Kilometer) von Flughäfen oder generell Orten an denen Fluggeräte starten und landen
- Bei kommerzieller Nutzung gelten weitaus strengere Regelungen
- Zu beachten sind anfallende Strafzahlungen, welche bei Missachtung der Regelungen anfallen (bis zu 200.000€)
Zusammenfassend kann man feststellen, dass man im nächsten Spanien Urlaub auf jeden Fall seine Drohne nutzen kann – allerdings nicht überall. Auf Grund der vielen Einschränkungen sollte man möglich abgeschiedene Orte filmen bzw. Städte und Orte mit vielen Menschen meiden. Hier geht es zu der Internetseite des spanischen Ministeriums für Luft- und Raumfahrt.
Alle Angaben ohne Gewähr. Stand August 2017.
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