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Drohnen-Gesetze Norwegen, Schweden, Finnland, Island (Skandinavien)

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Die skandinavischen Länder sind ein Paradies für jeden Drohnen-Piloten: Fjorde, Seen, Wälder und mehr sind eine perfekte Grundlage für traumhafte Aufnahmen. Allerdings sind in Norwegen, Schweden, Finnland und Island auch Gesetze für den Drohnen-Flug geltend.

Drohnen-Gesetze Norwegen

Bis 2014 gab es in Norwegen sehr strenge Gesetze zum Drohnen-Flug, welche zum Glück gelockert wurden. Noch heute muss man einige Gesetze beachten um nicht empfindliche Strafen auferlegt zu bekommen. Während man für kommerzielle Flüge eine Lizenz beantragen muss, sind private Flüge unreguliert.

  • Für kommerzielle Flüge muss eine Lizenz beim zivilen Luftfahrtamt beantragt sowie der Versicherungsschutz nachgewiesen werden. Zudem muss die Bedienungsanleitung der Drohne vom Luftfahrtamt bestätigt werden. Für Drohnen bis zu 2 KG Gewicht gibt es hierfür einen vereinfachten Prozess.
  • Nicht-Kommerzielle Flüge dürfen ohne Lizenz durchgeführt werden
  • Man darf in der FirstPersonView (FPV) fliegen, so lange die Drohne in Sichtweite ist
  • Man muss No-Flight-Zonen beachten, welche hier gelistet sind
  • Wichtig: Man darf die Frequenzen 2,4 ghz und 5,8 ghz benutzen. Für die Benutzung der 900 mhz Frequenz drohen harte Strafen, bis zum Gefängnis

Quelle: Luftfahrtamt Norwegen

Drohnen-Gesetze Schweden

In Schwede sieht die Rechtslage ähnlich wie in Norwegen aus. Kommerzielle Flüge sind reguliert, Private nicht.

  • Für Kommerzielle Flüge sowie Flüge zu Test- und Forschungszwecken müssen die Regulierungen des Transport-Amtes eingehalten werden. Zum Beispiel muss man dann ein anerkanntes Training oder eine theoretische Prüfung zum kommerziellen Drohnen-Piloten abgelegt haben, man muss eine Versicherung nachweisen und mehr. Aufpassen: Diese Regulierungen gelten auch für Flüge außer Sichtweite! 
  • An die No-Flight-Zonen in Schweden muss sich gehalten werden.

Um eine UAS (Unmanned Aerial Vehicle System = Unbemanntes Luftfahrzeug) Lizenz zu beantragen muss man folgendes einreichen (kann auch in den Regulierungen nachgelesen werden):

  • Persönliche Daten (Name, Adresse, Telefonnummer, etc.)
  • Piloten-Name sowie Beschreibung von dessen Flug-Erfahrung
  • Versicherungsnachweis
  • Daten über Drohnen-Modell
  • Explosionszeichnung oder Fotos der Drohne
  • Beschreibung des Fail-Safe-Systems der Drohne

Der Antrag muss bei der „Swedish Transport Agency, Civil Aviation Department, 601 73 Norrköping, Sweden“ eingereicht werden.

 

Stand: 21.03.2016. Alle Angaben ohne Gewähr.

 

Der Beitrag Drohnen-Gesetze Norwegen, Schweden, Finnland, Island (Skandinavien) erschien zuerst auf Drohnenwiki.


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