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Drohnen-Gesetze Italien

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Drohnengesetze in Italien

Drohnen-Gesetze Italien

Italien zählt wohl zu den beliebtesten Urlaubszielen der Deutschen und so dürfte es für den ein oder anderen interessant sein was erlaubt ist und was nicht. In Italien bedarf es keinem Führerschein, solange die Drohne Merkmale wie maximal 25 kg oder eine Leistung von höchstens 15 KW erfüllt. Die Lage ändert sich allerdings bei der kommerziellen Nutzung, denn für diese braucht es Lizenzen und Genehmigungen. Es herrscht wie in den meisten Ländern keine Versicherungspflicht, dennoch ist diese immer zu empfehlen um extra Kosten zu vermeiden.
Grundsätzlich muss die Drohne ständig in Sichtweite sein, was auch die Nutzung von FPV Brillen ausschließt. FPV Technologie ist nur verwendbar, wenn die Drohne von einem zweiten Piloten zur Not gesteuert werden kann und dieser zusätzlich die Drohne im Blick hat. Funktionen wie RTH (Return to Home) oder ähnliches sind natürlich erlaubt, aber nur wenn die Drohne im Sichtbereich ist.

Weitere Regelungen in Italien sind:

  • Es herrscht eine Registrationspflicht bei “nicht kritischen” Flugrouten (kein Flug über überfüllten Gebieten, Menschenansammlungen, städtischem Gebiet oder wichtiger Infrastruktur) bei der ENAC mit Informationen über die Flugroute etc.
  • Es bedarf außerdem einer Plakete die an der Drohne angebracht werden muss; Informationen unter https://www.enac.gov.it/Home/
  • Die Drohne darf sich nicht weiter wie 200 m vom Pilot entfernen und nur maximal 70 m aufsteigen
  • Flug ist nur bei Tageslicht erlaubt
  • Es muss genug Abstand zu Personen und Gebäuden/ fremden Eigentum gehalten werden
  • Drohnen dürfen nicht über Menschenansammlungen aufsteigen
  • Speziell das Filmen von Städten wird sehr stark reguliert; von daher, je nach Stadt, in Erfahrung bringen ob bzw. wie man eine Genehmigung bekommt (sonst drohen empfindliche Strafzahlungen)
  • Im Umkreis von 5 km von Flughäfen dürfen keine Drohnen fliegen
  • Das Überfliegen von Schulen, Krankenhäusern, Gefängnissen, Industrieanlagen oder Militäranlagen bzw. generell „sensibler“ Infrastruktur ist verboten
  • Fliegen über Stränden (während der Badesaison: ca. 15.06- 15.09) und National Parks ist verboten
  • Aufnahmen dürfen immer getätigt werden, allerdings muss die Privatsphäre von Personen immer geschützt werden (wie nach EU-Recht festgelegt)
  • Es sollte auch immer speziell bei regionalen Veranstaltungen mit den Veranstaltern bzw. den lokalen Behörden abklären werden, ob die Drohne aufsteigen darf

Alle Angaben ohne Gewähr. Stand August 2017

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Der Beitrag Drohnen-Gesetze Italien erschien zuerst auf Drohnenwiki.


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