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Drohnen-Gesetzte in Frankreich

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Drohnen-Gesetzte Frankreich

Unser Nachbar besticht nicht nur durch hervorragenden Wein oder Käse, sondern auch eine wunderschöne Landschaft. Egal ob man in der stürmischen Normandie, den massiven Alpen oder auch an der Cote d’Azur unterwegs ist, es gibt immer neue, spannende Natur zu erkunden. Daher lohnt es sich auf jeden Fall, seine Drohne in den nächsten Frankreichurlaub mitzunehmen. Doch was sollte man beachten?

Generell gilt, dass Drohnen nur in bestimmten Bereichen fliegen dürfen, um Menschen, Eigentum oder andere Fluggeräte zu schützen.




Drohnen der Kategorie A dürfen nicht mehr als 25 Kilogramm wiegen und dürfen keinen Motor/keine Batterie mit mehr als 250 cm3/ 15 kW haben. Drohnen die über ein Kabel mit dem Piloten verbunden sind, dürfen auch 150 Kilogramm wiegen und sind trotzdem in Kategorie A. Alle anderen Drohnen fallen in Kategorie B. Drohnen der Kategorie B benötigen immer eine Genehmigung der Flugsicherung.

Folgende Regeln gelten für Kategorie A:

  • Flüge über städtischem Gebiet sind verboten, außer diese sind ausdrücklich genehmigt (schriftlich)
  • Flüge über privatem Gebiet sind erlaubt, solange eine gewisse Höhe und Geschwindigkeit eingehalten werden
  • Die Drohnen dürfen nur so schnell fliegen, dass bei Kontrollverlust kein Risiko für andere betsteht
  • Drohnen dürfen in genehmigten Gebieten maximal 150 Meter über dem Boden fliegen, bei Gebieten in denen es Militärtraining vorkommen kann, gelten nur max. 50 m
  • Der Aufstieg über Militäreinrichtungen, Atomkraftanlagen, historischen Anlagen, Krankenhäusern, Gefängnissen ist nicht erlaubt, bei bestimmten Nationalparks und Reservaten bedarf es einer Genehmigung
  • Drohnen dürfen nicht bzw. nur unter Auflagen in der Nähe von Flughäfen fliegen; 0,5 km – 3,5 km max. 50 m Höhe, 3,5 km – 5 km max. 100 m, aber generell gilt lieber etwas mehr Abstand halten und vorsichtig fliegen!
  • Drohnen müssen in Sichtweite bleiben, außer es gibt einen zweiten Piloten, welcher die Drohne in seinem Sichtbereich hat. Außerdem muss der zweite Pilot zu jeder Zeit eingreifen können, um die Sicherheit zu gewährleisten
  • Wenn die Drohne weniger als 2 kg wiegt, sich weniger als 200 m entfernt und nicht höher als 50 m hoch fliegt, reicht es aus wenn eine zweite Person den Piloten zur Not warnen kann
  • Drohnen dürfen nicht bei Nacht fliegen, außer es gibt eine Genehmigung

Drohnen müssen bemannten Flugzeugen immer „Vorfahrt“ gewähren und dürfen bei Unfällen oder Naturkatastrophen nicht aufsteigen, um die Rettungsarbeiten nicht zu behindern

Drohnen-Gesetzte in Frankreich

Achtung Strafen! Bei nicht einhalten von Flugverbotszonen für Drohnen bzw. Verstoße kann es Strafen zwischen 15.000€ und 75.000€ geben und bei besonderer schwere auch Gefängnisstrafen!

Alle Angaben ohne Gewähr. Stand September 2017

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Der Beitrag Drohnen-Gesetzte in Frankreich erschien zuerst auf Drohnenwiki.


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