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Drohnen-Gesetze in Lettland, Estland und Litauen

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Drohnen-Gesetze in Lettland, Estland und Litauen

Drohnen-Gesetze in Lettland

Die maximale Flughöhe in Lettland beträgt 120 Meter. Du solltest deine Drohne auch in Lettland nur in Sichtweite betreiben. Eine Versicherungspflicht herrscht in Lettland generell nicht, wir empfehlen dir trotzdem den Abschluss einer Luftfahrt-Haftpflichtversicherung für deine Drohne. Dein Multicopter darf maximal 20 Kilogramm schwer sein, falls du mit größeren Flugobjekten fliegen möchtest, musst du dir eine entsprechende Genehmigung bei der Luftfahrtbehörde von Lettland einholen. Zu Flugplätzen ist ein Abstand von zehn Kilometern einzuhalten, nicht wie üblich fünf Kilometer, also dies unbedingt beachten, es drohen empfindliche Strafen.




Dein Multicopter darf nicht näher als 50 Meter an Menschen, Tiere, Fahrzeuge und brennbare bzw. explosive Gegenstände heranfliegen. Gebäude, Brücken, Eisenbahnen, Autobahnen, Autobahnkreuze, Strom- und Kommunikationsleitungen, Friedhöfe, Menschenansammlungen, Wallfahrtskirchen, sprich sensible Infrastruktur, sowie militärische Infrastrukturen, gelten als absolute Flugverbotszonen. Um dort fliegen zu dürfen wird in jedem Fall eine Genehmigung benötigt. Es ist jeweils ein Abstand von 200 Metern zu wahren. Das Mindestalter zum zum fliegen von Drohnen liegt in Lettland bei 18 Jahren. Eine Kennzeichnung der Drohne mit Namen, Anschrift und Telefonnummer des Besitzers muss vorgenommen werden. Deine Drohne muss eine Funktion haben, welche die Drohne im Falle einer Funkunterbrechung autonom landen lässt.

Drohnen-Gesetze in Lettland, Estland und Litauen

Drohnen-Gesetze in Estland

In Estland dürfen Multicopter bis zu einer Höhe von 150 Metern fliegen. Dabei sollte die Drohne stets in Sichtweite bleiben. Eine Versicherungspflicht besteht nicht, du solltest aber zur Sicherheit eine Drohnen-Versicherung abschließen. Ein klar definierter Abstand zu Flughäfen ist nicht angegeben, wir raten aber zu einem Abstand von mindestens fünf Kilometer. Im gesamten Bereich des kontrollierten Luftraums sind Drohnenflüge nicht gestattet. Im kontrollierten Luftraum (zum Beispiel Tallinn und Tartu) sind Flüge nur mit Genehmigung und Freigabe von der hiesigen Flugsicherung möglich. Wenn du über 150 Meter oder in kontrollierten Fluggebieten fliegen möchtest, kannst du dir eine Genehmigung einholen, diese ist dann ein Jahr gültig und kostet 45 Euro. Die Flüge in den jeweiligen Flugräumen müssen mit der entsprechenden Flugsicherung abgestimmt werden. Die Bearbeitungsdauer liegt bei sieben Werktagen.

Drohnen-Gesetze in Lettland, Estland und Litauen

Drohnen-Gesetze in Litauen

Deine Drohne darf in Litauen maximal 120 Meter hochfliegen und maximal 1000 Meter von dir entfernt sein. Allerdings immer noch in Sichtweite bleiben. Am besten also ein Fernglas mitnehmen. Es herrscht eine Versicherungspflicht für Drohnen in Litauen. Zu den internationalen Flughäfen ist ein Abstand von einer Seemeile, sprich 1,85 Kilometer einzuhalten. Innerhalb von kontrolliertem Fluggebiet darfst du nicht höher als 60 Meter über den Boden aufsteigen. Zu fremden Personen, Fahrzeugen und Gebäuden ist eine Entfernung von 50 Metern einzuhalten.

Alle Angaben ohne Gewähr. Stand September 2017

Drohnen-Gesetze in Lettland, Estland und Litauen

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