Drohnen-Gesetze Malta und Zypern
Die kleinen Inselstaaten Zypern und Malta haben ihre eignen Drohnen-Gesetze, wobei Malta eher locker ist und noch keine wirklichen Gesetze definiert hat, hier gelten die Standardabstände zu Flughäfen (5 Kilometer) und der sichere Abstand zu Menschenansammlungen.
Malta
In Malta gibt es im Moment keine spezifischen Gesetze, welche die Benutzung der Drohnen reguliert. Das Transport Ministerium empfiehlt die Richtlinien der EASA (Europäischen Luftfahrtbehörde) und wartet auf eine europäische Regelung, welche Ende 2017 oder Anfang 2018 erwartet wird, ab. Es wird aber darauf hingewiesen, dass man bei dem Einsatz von Drohnen, speziell bei umfangreicheren Operationen, eine Anfrage/Genehmigung des Direktors der zivilen Luftfahrtbehörde erforderlich ist und die Genehmigungen je nach Risiko und Komplexität der Unternehmung abhängt.
Mehr Informationen gibt es unter:
Zypern
In Zypern gibt es seit 2017 spezielle gesetzliche Vorschriften.
Es wird in zwei Kategorien unterteilt:
- Die „Open“ Kategorie umfasst Drohnen unter 3 kg und nur Drohnen, welche nur für die freizeitliche Nutzung mitgebracht werden
- Die „Special“ Kategorie umfasst alle Drohnen über 3kg und alle Drohnen, welche für gewerbliche Zwecke benutzt werden
Ein Drohnen-Führerschein ist nur nötig wenn…
- …die Drohne mehr wie 3kg wiegt
- …die Drohne zwar weniger wie 3 kg wiegt, aber für kommerzielle Zwecke genutzt wird
Touristen dürfen jede Drohne unter 3kg miteinführen, müssen diese auch nicht beim Zoll deklarieren, allerdings muss die Drohne bei dem „Department of Civil Aviation“ anmelden. Zum Formular
Flugbeschränkungen:
- Die maximale Flughöhe beträgt 50m über dem Boden oder dem Meeresspiegel für die „Open“ Kategorie und 120m für die „Special“ Kategorie, wobei es für „Special“ noch Ausnahmen beantragt werden können
- Drohne müssen in Sichtweite sein und sich nicht mehr wie 500m vom Piloten entfernen
- Es muss ein Abstand von 1km zu Wohngegenden eingehalten werden und es müssen 500m Abstand zu isolierten Gebäuden, Leuten, Fahrzeugen, etc. eingehalten werden, sofern keine Erlaubnis des Eigentümers vorliegt
- Zu Flughafen muss 8km Abstand, zu Heliports 3km Abstand gehalten werden
- Nachts sind Flüge generell untersagt
- Drohnen müssen verbotene, eingeschränkte oder gefährliche Gebiete meiden (genauere Informationen direkt bei dem „Departement of Civil Aviation“ einholen)
- Das filmen oder fotografieren von Gebäuden oder Infrastruktur der National Guard ist verboten, außerdem das Fliegen in Gegenden in denen Rettungsoperationen, Feuerwehreinsätze oder Militärübungen stattfinden
- Das Fliegen über militärische Einrichtungen, Versorgungseinrichtungen und archäologischen Stätten ist nur mit der entsprechenden Genehmigung möglich
Um einen Drohnenführerschein zu beantragen muss das „Departement of Civil Aviation“ unter director@dca.mcw.gov.cy kontaktiert werden, wobei Anforderung wie eine Versicherung etc. abgeklärt werden müssen. Der komplette Prozess kann bis zu einem Jahr dauern und andere, nationale Drohnenführerschein werden nicht angerechnet.
Weitere Informationen unter: www.mcw.gov.cy
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