Drohnen-Gesetze in Australien
Australien ist wohl der Traum vieler junger Menschen. Down Under garantiert atemberaubende Strände, wilde Natur und natürlich jede Menge Koalas und Kängurus- also tolles Material für Drohnen-Aufnahmen! Wer wissen will, was man beachten muss und ob schon in Deutschland Vorkehrungen getroffen werden müssen erfährst du hier.
Grundsätzlich wird auch in Australien zwischen gewerblichem und privatem Gebrauch unterschieden. Sobald die Drohne für einen wirtschaftlichen Mehrwert sorgt und sie mehr als 2 kg wiegt, wird ein Drohnenführerschein bzw. ein RPA operator’s certificate benötigt. Wenn man nun den kommerziellen Zweck weglässt und nur in der Freizeit eine Drohne fliegt, sind die Regelungen weitaus einfacher und es wird kein Führerschein benötigt.
Es wird nun in verschiede Gewichtsgrößen unterteilt:
- Micro: weniger als 100 Gramm
- Very small: mehr als 100 Gramm aber weniger als 2 Kilogramm
- Small: Mehr als 2 Kilogramm aber weniger als 25 Kilogramm
- Medium: Mehr als 25 Kilogramm aber weniger als 150 Kilogramm
- Large: Ab 150 Kilogramm
Wie angesprochen, braucht man für Drohnen unter 2 Kilogramm, welche kommerziell genutzt werden, keinen Führerschein, man muss sich allerdings bei der CASA (Luftfahrtbehörde) mindestens 5 Tage vorher anmelden und sich an alle Sicherheitsbestimmungen halten, sowie eine Flugreferenznummer vorweisen. Grundbesitzer dürfen mit einer Drohne der Gewichtsklasse „small“ auf ihrem Grund und Boden ohne Führerschein fliegen.
Allgemeine Regelungen finden sich auch in Australien und gelten für alle Piloten:
Drohnen, welche kommerziell genutzt werden, aber keinen Führerschein brauchen, müssen die folgenden Regelungen immer einhalten:
- Flüge sind nur tagsüber erlaubt
- Die Drohne muss immer in Sichtweite sein, um diese genau verfolgen zu können
- Maximale Flughöhe sind 120 Meter
- Mindestabstand zu Personen sind 30 m
- Drohnen dürfen nur mit Erlaubnis der entsprechenden Behörde in verbotenen oder gesicherten Luftraum aufsteigen
- Fliegen über stark frequentierten Bereichen, wie Stränden oder Parks, ist verboten und es muss immer die Sicherheit der Menschen und des Eigentums sichergestellt werden. Dementsprechend muss die Flughöhe und alles weitere an die Lage angepasst werden
- Zu Flughäfen muss ein Abstand von mindestens 5,5 Kilometern eingehalten werden
- In Operationen von Einsatzkräften von Polizei, Sanitätern, etc. darf nur eine Drohne geflogen werden, wenn es dazu eine Erlaubnis gibt
Bei weiteren Fragen bzw. bei Sondergenehmigungen muss CASA kontaktiert werden. Dies ist unter www.casa.gov.au/rpa oder rpas@casa.gov.au möglich.
Alle Angaben ohne Gewähr.
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