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Drohnen-Gesetze England, Wales, Schottland, Nordirland und Irland

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Drohnen-Gesetze England, Wales, Schottland, Nordirland und Irland

Wer sich für die schönen Küsten von Irland, die Highlands in Schottland und weitere Sehenswürdigkeit in Großbritannien oder Irland interessiert und plant seine Reise per Drohne festzuhalten sollte sich erst einmal über die rechtliche Lage im Klaren sein.

Drohnen-Gesetz in Großbritannien (England, Wales, Schottland und Nordirland)

Drohnen-Gesetze England, Wales, Schottland, Nordirland und Irland

Das britische Drohnenrecht ist mittlerweile relativ klar bzw. geordnet, d.h. im Folgenden werden wir die wichtiges Eckpunkte und Unterscheidungen vorstellen. Wobei wir uns auf die Reglungen für den nicht kommerziellen Betrieb konzentrieren.

Sichtweite:

  • Fliegen außerhalb des Sichtbereichs ist verboten
  • …außer wenn man sicherstellt das über ausreichend Anti-Kollisionstechnik verfügt (hier empfehlen wird nur mit Sichtkontakt zufliegen, da sonst weitere Genehmigungen und Außnahmen beachtet werden)

Gewicht:

  • 20 kg und weniger: hierbei handelt es sich um die Klasse der normalen Drohnen, wobei es hier nur heißt, dass die Regulierungen an dem Risiko und der Komplexität angepasst sind
  • 20 kg – 150 kg: hier begibt man sich in die Gattung der komplexen und größeren unbemannten Drohnen für welche man einen Plan vorlegen muss, indem man darlegt wie das Flugmittel sicher geflogen werden kann
  • 150 kg – mehr: Diese Drohnen fallen auf Grund ihrer Größe größtenteils unter die Regulieren der EASA und werden mit Ausnahmen wie normale Flugzeuge behandelt
  • Für Drohnen über 7 Kg gibt es je nach Luftraum und Umgebung zusätzliche Reglungen, welche am Besten mit den lokalen Behörden abgesprochen werden sollte

Luftraum:

  • Es gelten Flugverbotszonen bei Sperrgebieten, beschränktem Luftraum oder Gefahrenzonen
  • Die Behörden empfehlen daher diese über Apps oder Software von skydemonlight.com oder www.dronesafe.uk zu überprüfen und auf die Website der AIS zu checken, um kurzfristige Flugverbotszonen zu meiden
  • Drohnen dürfen nicht aufsteigen in einem Umkreis von 5 km um einen Flughafen/platz
  • Der Pilot ist verpflichtet vor jedem Flug zu überprüfen, ob er sich in einer passenden Umgebung befindet
  • Drohnen müssen mindestens 150 Meter von überfüllten Veranstaltungen und jeder Open-Air Veranstaltung mit mehr als 1000 Menschen entfernt bleiben
  • Drohnen mit Kamera müssen mindestens 50 m von jeglichen Personen, Fahrzeugen etc. entfernt sein; bei Start und Landung gelten nur 30 m Abstand

Drohne dürfen auch nur mit einem „vernünftigen“ Abstand zum Eigentum anderer Personen geflogen werden, somit darf die Gesundheit oder das Eigentum Anderer nicht gefährdet werden




First Person View (FPV):

Zu diesem Thema gibt es eine ganze Menge Reglungen und Verbote, daher empfehlen wird auf die FPV zu verzichten. Wer dennoch Interesse daran hat kann sich hier informieren publicapps.caa

Indoor-Benutzung:

Für die Indoor-Benutzung gelten die gleichen Reglungen wie für den Outdoor gebraucht, was die Sicherheit der beteiligten bzw. unbeteiligten Personen angeht

Ausnahmen und Sondergenehmigungen:

Um z.B. doch mit einer FPV Brille zu fliegen oder bei ähnlichen anliegen kann auch eine Genehmigung eingeholt werden. Diese erfordert aber umfangreiche Unterlagen sowie eine Art Drohnenführerschein in dem nötige Kenntnisse geprüft werden

Hier finden Sie die Seite der britischen Flugfahrtbehörde: www.caa.co.uk

Drohnen Gesetzte Irland

drohnen rechte Irland

Drohnengesetz Irland:

Wichtig ist gleich zu allererst, dass alle Drohnen zwischen 1 kg -25 kg oder Drohnen, welche höher als 15 m fliegen, registriert werden müssen. Die Registrierung findet man hier: iaa.ie

Die weiteren Bestimmungen lassen wie folgt zusammenfassen:

  • Es gelten Flugverbotszonen bei Sperrgebieten, beschränktem Luftraum oder Gefahrenzonen, außerdem benötig man bei Start und Landung die Genehmigung des Grundbesitzers
  • Drohnen dürfen nicht aufsteigen in einem Umkreis von 5 km um einen Flughafen/platz und es muss immer gewährleistet werden, dass andere Flugzeuge nicht gefährdet werden
  • Drohnen dürfen bei öffentlichen Veranstaltungen nicht benutzt werden, bzw. generell herrscht ein Verbot über urbanen Gebiet, Dörfern, Städten und Großstädten
  • Drohnen dürfen nicht mehr wie 300m vom Pilot entfernt sein, nicht mehr wie 120m über dem Boden fliegen und nie außer Sichtweite geflogen werden
  • Drohne dürfen auch nur mit einem „vernünftigen“ Abstand zum Eigentum anderer Personen geflogen werden, somit darf die Gesundheit oder das Eigentum Anderer nicht gefährdet werden

Weitere Info’s gibs unter: iaa.ie

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